26.02.2013

Wichtige Informationen für geringfügig Beschäftigte

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für geringfügig Beschäftigte gilt seit dem 01.01.2013 eine Neuregelung, die neben der Erhöhung der Obergrenze von 400 € auf 450 € pro Monat eine Umstellung der versicherungsrechtlichen Einstufung dieser Beschäftigungsart beinhaltet. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind nicht mehr versicherungsfrei, sondern grundsätzlich versicherungspflichtig. Allerdings können sich geringfügig Beschäftigte aufgrund einer eigenen, neu eingefügten Vorschrift (§ 6 Abs. 1 b SGB VI) von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

Als geringfügig Beschäftigte/r können Sie jedoch entscheiden, ob aus Ihrer geringfügigen Beschäftigung heraus Alterssicherungsansprüche gebildet werden.

Sehen Sie dazu weitere Informationen.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir beantworten Ihre Fragen gern:

Versorgungswerk der LTK Hessen
Telefon 06127 90 75 0
E-Mail:info@ltk-hessen.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen.

Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de