28.04.2020 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Weiterbildung: Seit Oktober 2019 ist die neue, aktualisierte Weiterbildungsordnung der Landestierärztekammer Hessen in Kraft. Bitte beachten Sie, dass nach § 6 (5) die Weiterbildung grundsätzlich vor Beginn der LTK Hessen schriftlich anzuzeigen ist. Es kann grundsätzlich nur eine Weiterbildung angezeigt werden. Die Anzeige muss folgende Angaben umfassen: - Weiterbildungsgebiet, -teilgebiet oder -bereich Ein Muster einer Weiterbildungsvereinbarung finden Sie auf der Homepage der LTK Hessen unter: https://www.ltk-hessen.de/fileadmin/www_ltk_hessen_de/WB_0919/Weiterbildungsvereinbarung_10-19.pdf Mit freundlichen Grüßen |
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