18.10.2016

Zusätzliche Höherversorgung im Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

gerade in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen an den Kapitalmärkten ist die Suche und die Auswahl eines geeigneten und vor allem risikoarmen und rentablen Anlageprodukts äußerst schwierig. Zinsen auf reine Sparguthaben werden durch die Banken quasi überhaupt nicht mehr gezahlt.

Die beitragzahlenden Mitglieder im Versorgungswerk der LTK Hessen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu ihren Pflichtbeiträgen weitere Beiträge an das Versorgungswerk zu entrichten. Entsprechendes gilt für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen. Neben den steuerlichen Vorteilen bietet das Versorgungswerk eine interne Verzinsung von aktuell 3,5% auf Ihre gezahlten Beiträge.

Durch die Zahlung von Beiträgen nach §§ 14 und 18 der Satzung des Versorgungswerks (zusätzliche Höherversorgung und freiwillige Beiträge) erhöhen sie zusätzlich Ihre Rentenanwartschaften (erworbene sowie Gesamtrentenanwartschaft) und somit die Höhe Ihrer zukünftigen Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente und die Hinterbliebenenversorgung. Insoweit bietet Ihnen die Zahlung von Beiträgen gem. §§ 14 und 18 der Versorgungswerk-Satzung folgende Vorteile:

- Steuerliche Vorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzugs
- Attraktive Verzinsung
- Erhöhung der Rentenanwartschaft

Weitere Informationen mit Rechenbeispiel

Haben Sie Fragen? Die Mitarbeiter des Versorgungswerks stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versorgungswerk der LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de