09.12.2013

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach § 14 der Satzung des Versorgungswerks der Landestierärztekammer Hessen haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge an das Versorgungswerk zu entrichten.

Im Jahr 2013 können für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a Einkommensteuergesetz maximal 76% von 20.000 € für Ledige (= 15.200,00 €) und 76% von 40.000,00 € für Verheiratete (= 30.400,00 €) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Durch diese zusätzlichen Zahlungen erhöhen Sie zum einen Ihre Rentenanwartschaften (erworbene sowie Gesamtrentenanwartschaft) und somit die Höhe Ihrer zukünftigen Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente und die Hinterbliebenenversorgung und zum anderen bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung dieser zusätzlichen Beiträge bis zu den oben genannten Grenzen. Der jährliche, maximale Sonderausgabenabzug für entsprechende Vorsorgeaufwendungen steigt bis zum Jahr 2025 auf 100% (20.000,00 € für Ledige und 40.000,00 € für Verheiratete) in jährlichen Schritten von 2% an.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
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Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

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sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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