22.08.2014

Information des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 20.08.2014

Handlungshilfe zur Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes

Mit der neuen Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (TbVO) hat die direkte Erregerdiagnostik erheblich an Bedeutung gewonnen. Bei Berücksichtigung der verschiedenen diagnostischen Methoden stellt die Seuchenfeststellung eine besondere Herausforderung für die Entscheidungsträger vor Ort dar.

Bei der Anwendung der vorgeschriebenen Entscheidungskaskaden mit unterschiedlichen Sperrfristen für die Betriebe sind die Spezifika der einzelnen diagnostischen Methoden zu berücksichtigen. Aufgrund des chronischen Charakters der Infektion und trotz Limitationen der Diagnostik verhindert aber nur die sorgfältige Überwachung und stringente Bekämpfung eine mögliche Wiederausbreitung der Rindertuberkulose mit ausreichender Sicherheit.

Die Darstellungen von Entscheidungskaskaden bei der Umsetzung der Verordnung inkl. der Ausführungshinweise sollen als Entscheidungshilfen für Organe der Tierseuchenbekämpfung dienen, insbesondere zur internen und externen Kommunikation.

Zur Vereinfachung der Darstellung wurden nur die wesentlichen Vorschriften der Verordnung dargestellt. Entscheidungsspielräume der zuständigen Behörden sind möglicherweise unvollständig wieder gegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der im Bundesgesetzblatt bekannt gemachte Originaltext der Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung.

Handlungshilfe zur Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes, Stand 05.08.2014 (PDF / 1,0 MB)

Nationales Referenzlabor für Tuberkulose

Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (Tuberkulose-Verordnung)

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