31.05.2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Verbringens von Kälbern nach Spanien (Blauzungenkrankheit) Folgendes mitgeteilt: 


Nach Mitteilung des Bundeministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde das Memorandum mit dem spanischen Veterinärdienst zum Verbringen von unter 70 Tage alten Kälbern aus den bezüglich Blauzungenkrankheit eingerichteten Restriktionszonen unterzeichnet und ist ab dem 3. Juni 2019 gültig. Das Memorandum ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet.

Ergänzende Gesundheitsbescheinigung

Ein Verbringen von Kälbern, deren Mütter nicht gegen BTV8 geimpft wurden, ist aufgrund der Vorlaufzeiten mit Repellentbehandlung und PCR-Untersuchung frühestens in ca. zweieinhalb bis drei Wochen möglich, sofern die Behandlung der Tiere unverzüglich begonnen wird.

Bitte beachten Sie auch die Vorgabe, nach der die Kälber nur auf direktem Wege zum Bestimmungsort verbracht werden dürfen. Das Verbringen über eine Sammelstelle ist nicht zulässig.

Bevor es zu Verwirrungen kommt, wird auf einen redaktionellen Fehler hingewiesen, der im Laufe der Verhandlungen übersehen wurde.

Die Vorgabe, dass die Kälber geimpfter Mütter auch aus geimpften Beständen stammen müssen, gilt nur für die Option 1a) "Impfung der Mutter vor der Trächtigkeit, keine PCR". Hier ist in der deutschen Fassung der Erwägungsgründe wahrscheinlich durch "copy paste" ein Passus hineingerutscht, der dort nicht hingehört. In der spanischen Fassung und im verfügenden Teil ist der Sachverhalt richtig dargestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
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