22.08.2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach wie vor ist die das Thema "Regelung der Wochenend-, Nacht- und Notdienste" aktuell. Die LTK Hessen wurde mehrfach von Journalisten und Medien dazu befragt. Eine Stellungnahme des Präsidenten, Dr. Ingo Stammberger, finden Sie auf der Kammerwebseite.

Die LTK Hessen hat vor einigen Wochen zu diesem Thema eine Umfrage durchgeführt, deren Ergebnisse Sie im Mitgliederbereich auf der Webseite der LTK Hessen finden (Benutzername und Passwort erhalten Sie in der Geschäftsstelle). Auf Initiative von Dr. Stammberger wurde zudem auf der Ebene der Bundestierärztekammer ein Arbeitskreis "Notdienste" eingerichtet, der sich mit diesem Sachverhalt befasst und ein entsprechendes Konzept erarbeiten soll.

Wir weisen darauf hin, dass sowohl das Heilberufsgesetz als auch die Berufsordnung vorgeben, dass Tierärzte/innen am Notdienst teilzunehmen sowie auch die Versorgung der eigenen Klientel sicherzustellen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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Telefax: 06127 9075-23
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