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18.12.2015 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte beachten Sie die folgenden Veränderungen beim "Auffrischungskurs gem. § 18 a RöV" ab 01.01.2016: 1. Eine Anmeldung zum Auffrischungskurs ist erst nach dem Eingang der Kursgebühr in Höhe von 170,--€ bei der Landestierärztekammer Hessen verbindlich. 2. Die Kursunterlagen werden digital versendet. Auf Wunsch können wir Ihnen die Unterlagen auch auf dem Postweg zusenden. Dafür wird eine Gebühr in Höhe von 30,-- € berechnet. 3. Bei Nichtteilnahme am Auffrischungskurs können die Gebühren nur noch bei einer Absage bis 10 Tage vor dem Kurstermin zurückerstattet werden. Die nächsten Kurse finden an diesen Terminen statt: 9. März 2016 Mit freundlichen Grüßen |
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