25.02.2022

Notdienst – aktuelle Vorgaben der Berufsordnung, Notfalldienstkalender und FAQ


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Delegierten der LTK Hessen haben auf der Delegiertenversammlung am 15.11.2021 Änderungen der Berufsordnung hinsichtlich des Notdienstes beschlossen, die am 01.03.2022 in Kraft treten werden. Zudem bietet die LTK Hessen auf ihrer Webseite einen "Notfalldienstkalender" und eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ) sowie den entsprechenden Antworten an.

Vorgaben der Berufsordnung

Die wesentlichen Neuerungen in der Berufsordnung sind die folgenden:
- Die Beteiligung am Notdienst muss durch verbindliche, schriftliche Übereinkunft mit Nachbarpraxen/Tierärztlichen Kliniken geregelt und auf Nachfrage der Kammer nachgewiesen werden.
- PatientenbesitzerInnen sind über die/den diensthabende/n Tierärztin/Tierarzt tagesaktuell durch Aushang am Praxiseingang zu informieren. Darüber hinaus muss diese Information telefonisch und – soweit möglich – in anderen geeigneten Medien, wie Praxis-Homepage, lokale Zeitung, abrufbar sein.
- Soweit landwirtschaftliche Nutztiere behandelt werden, beschränkt sich die Notdienst-Verpflichtung auf die eigene Klientel.
- Bei Kleintieren wurde die Beschränkung auf die Notversorgung der eigenen Klientel aufgehoben.

Den vollständigen Text finden Sie auf der Webseite der Kammer.


Notfalldienstkalender


Den Notfalldienstkalender finden Sie auf der Homepage der LTK Hessen unter:

https://www.ltk-hessen.de/notfalldienstkalender/notfalldienstkalender

Der Notfalldienstkalender soll TierhalterInnen Hilfestellung geben, im Notfall eine Praxis zu finden und steht insbesondere Praxen, die keine Homepage zur Veröffentlichung ihrer Notfallvertretung haben, zur Verfügung, aber natürlich auch allen anderen Praxen und Kliniken.

Die Angaben können selbständig in den Kalender eingepflegt werden und werden nach Freigabe durch die LTK Hessen auf der Homepage veröffentlicht.

Die Nutzung dieses Kalenders entbindet nicht von der Verpflichtung, die PatientenbesitzerInnen auch über einen Aushang an der Praxis und eine telefonische Ansage über die Regelung des Notdienstes zu informieren. Die LTK Hessen kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Damit die TierhalterInnen Kenntnis über den Notfalldienstkalender erhalten, können Sie auf Ihrer Praxis-Homepage sehr gern einen Link zum Kalender einfügen.


FAQ – Häufig gestellte Fragen

Auf der LTK-Homepage finden Sie direkt auf der Startseite eine Liste häufig gestellter Fragen ("Frequently Asked Questions" – FAQ). Die Liste wird regelmäßig ergänzt und beantwortet eventuell auch Ihre persönliche Frage zum Thema "Notdienst".

Abschließend weisen wir noch einmal darauf hin, dass der Notdienst nicht freiwillig, sondern verpflichtend ist. § 23 des Hessischen Heilberufsgesetzes besagt: "Die Kammerangehörigen, die ihren Beruf ausüben, haben insbesondere die Pflicht, … soweit sie als Berufsangehörige … in eigener Praxis tätig sind, am Notfalldienst teilzunehmen …":

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de