23.11.2021

Notdienst – Änderung der Berufsordnung verabschiedet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vergangene Woche verabschiedete die Delegiertenversammlung der LTK Hessen einstimmig Änderungen der Berufsordnung, die insbesondere den Notdienst betreffen. Den vollständigen Text finden Sie hier (Nr. 2).

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde werden diese nach Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt voraussichtlich Anfang 2022 in Kraft treten.

Die wesentlichen Neuerungen sind die folgenden:
• Die Beteiligung am Notdienst muss durch verbindliche, schriftliche Übereinkunft mit Nachbarpraxen/Tierärztlichen Kliniken geregelt und auf Nachfrage der Kammer nachgewiesen werden.
• Patientenbesitzer sind über den diensthabenden Tierarzt tagesaktuell durch Aushang am Praxiseingang zu informieren. Darüber hinaus muss diese Information telefonisch und – soweit möglich – in anderen geeigneten Medien, wie Praxis-Homepage, lokale Zeitung, abrufbar sein. Die Kammer wird auf ihrer Homepage auch einen "Notdienstkalender" zum Selbsteintrag etablieren.
• Soweit landwirtschaftliche Nutztiere behandelt werden, beschränkt sich die Notdienst-Verpflichtung auf die eigene Klientel.
• Bei Kleintieren wurde die Beschränkung auf die Notversorgung der eigenen Klientel aufgehoben.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie schon des Öfteren kommuniziert: Der Notdienst ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. § 23 des Hessischen Heilberufsgesetzes besagt: "Die Kammerangehörigen, die ihren Beruf ausüben, haben insbesondere die Pflicht, … soweit sie als Berufsangehörige … in eigener Praxis tätig sind, am Notfalldienst teilzunehmen …".

Freiwillig ist zurzeit (noch) die Selbstorganisation des Notdienstes. Keiner erwartet, dass eine Praxis einen "24 h/ 7 d /365 d"-Notdienst anbietet. Falls der Notdienstverpflichtung nicht persönlich nachgekommen werden kann (z. B. gesundheitliche oder familiäre Situation) besteht die Verpflichtung, eine Vertretung zu organisieren. Die Selbstorganisation in Notdienstringen ist bislang ein probates Mittel, die Arbeitsbelastung auf viele Schultern zu verteilen. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die Notdienstringe organisieren. Schließen Sie sich diesen bereits bestehenden Ringen an. Andernfalls werden wir die (kostenpflichtige) Organisation übernehmen müssen.

Dr. Ingo Stammberger
Präsident der Landestierärztekammer Hessen

Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen.

Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de