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23.11.2021 Notdienst – Änderung der Berufsordnung verabschiedetLiebe Kolleginnen und Kollegen, vergangene Woche verabschiedete die Delegiertenversammlung der LTK Hessen einstimmig Änderungen der Berufsordnung, die insbesondere den Notdienst betreffen. Den vollständigen Text finden Sie hier (Nr. 2). Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde werden diese nach Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt voraussichtlich Anfang 2022 in Kraft treten. Die wesentlichen Neuerungen sind die folgenden:
wie schon des Öfteren kommuniziert: Der Notdienst ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. § 23 des Hessischen Heilberufsgesetzes besagt: "Die Kammerangehörigen, die ihren Beruf ausüben, haben insbesondere die Pflicht, … soweit sie als Berufsangehörige … in eigener Praxis tätig sind, am Notfalldienst teilzunehmen …". Freiwillig ist zurzeit (noch) die Selbstorganisation des Notdienstes. Keiner erwartet, dass eine Praxis einen "24 h/ 7 d /365 d"-Notdienst anbietet. Falls der Notdienstverpflichtung nicht persönlich nachgekommen werden kann (z. B. gesundheitliche oder familiäre Situation) besteht die Verpflichtung, eine Vertretung zu organisieren. Die Selbstorganisation in Notdienstringen ist bislang ein probates Mittel, die Arbeitsbelastung auf viele Schultern zu verteilen. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die Notdienstringe organisieren. Schließen Sie sich diesen bereits bestehenden Ringen an. Andernfalls werden wir die (kostenpflichtige) Organisation übernehmen müssen. Dr. Ingo Stammberger |
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