09.01.2015

Neue Honorarvereinbarung mit der Zucht- und Besamungsunion Hessen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

noch kurz vor Weihnachten wurde eine neue Honorarvereinbarung mit der Zucht- und Besamungsunion Hessen (ZBH) zur Rinderbesamung geschlossen, die am 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Als Vorbereitung dafür war bereits vor einigen Monaten eine Umfrage der LTK Hessen bei 152 betroffenen hessischen Praxen vorausgegangen, von denen 75 Praxisinhaber geantwortet hatten. Ein große Mehrheit (60 von 75) sprach sich dafür aus, auch künftig eine Vereinbarung mit der ZBH abzuschließen, lediglich 9 von 75 Praxen wollten keine Weiterführung des Vertrages. Bei unserer Umfrage kam allerdings auch zum Ausdruck, dass das bisherige Paketmodel aus Besamungsgebühr für die 1., 2. und 3. Besamung, Trächtigkeitsuntersuchung und Wegegebühr zum Einheitspreis als wenig zukunftsträchtig und zudem ungerecht empfunden wird. Es benachteiligt vor allem Betriebe mit guten Fruchtbarkeitsleistungen und belohnt Betriebe mit schlechten Fruchtbarkeitsleistungen. Mit dem Neuabschluss der Honorarvereinbarung mit der ZBH konnten wir nun erstmals dieses Paket "aufschnüren" und in ein für Hessen neues Modell einsteigen, das wir in Zukunft noch weiterentwickeln wollen. Gemäß der neuen Honorarvereinbarung gibt es eine Besamungsgebühr für die 1., 2. und 3. Besamung, eine separate Wegegebühr für jeden Bestandsbesuch und eine separate Abrechnung von Trächtigkeitsuntersuchungen nach GOT. Für jede Wochenend- oder Weidebesamung wird ein Zuschlag erhoben.

Je nach individueller Situation im landwirtschaftlichen Betrieb stellt die neue Honorarvereinbarung für die betroffenen Praxen eine moderate bis deutliche Verbesserung der bisherigen Vereinbarung dar. Details der neuen Vereinbarung finden Sie im geschützten Mitgliederbereich (Benutzername und Passwort erhalten Sie in der Geschäftsstelle).

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Ingo Stammberger
Präsident

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