Merkblaetter fuer das Halten von Minischweinen

19.10.2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellt Merkblätter zur Haltung von Minischweinen (auch mit Bezug zum neuen AHL-Recht) zur Verfügung:

Das Merkblatt 1 umfasst alle Vorgaben für die Haltung von Minischweinen und damit auch solche, die bei der Haltung von Minischweinen zu Zucht- und ggf. zu Mastzwecken eingehalten werden müssen.

Merkblatt 2 und Merkblatt 3 richten sich an Tierhalter/innen, die Schweine als Liebhabertiere halten und sollen einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen für die Haltung dieser Schweine vermitteln (in beiden Merkblättern wird auf Merkblatt 1 verwiesen).

Merkblatt 3 enthält die direkten Internet-Adressen und ist damit geeignet z. B. zur Auslage in Kleintierpraxen, denn Halter von Minischweinen haben häufig Kontakt zu Kleintierpraxen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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