09.03.2016

Pressemitteilung der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft vom 08.03.2016

DVG benennt Konsiliarlabore zur Diagnose von Infektionserregern

Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) hat Konsiliarlabore zur qualitätsgesicherten Diagnostik von Tierseuchenerregern, die keine anzeige- oder meldepflichtigen Erkrankungen hervorrufen, benannt.

Die Diagnostik von nach dem Tiergesundheitsgesetz anzeige- oder meldepflichtigen Tierseuchen wird von Nationalen Referenzlaboren vorgenommen. Bei nicht anzeige-, melde- oder untersuchungspflichtigen tierpathogenen Erregern, Zoonoseerregern oder lebensmittelübertragenen Pathogenen ist seit dem Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes 2014 eine unabhängige Qualitätskontrolle der Diagnostik nicht mehr vorgeschrieben. Daher besteht hier ein Bedarf an externer Qualitätssicherung. Diese Lücke wird nun durch Konsiliarlabore der DVG geschlossen.

Vollständige Pressemitteilung mit Angabe der neuen Konsiliarlabore

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