10.12.2021 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Bitte beachten Sie die folgenden Informationen des Versorgungswerks der LTK Hessen: Da einmal ausgesprochene Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht sich nicht auf Folgetätigkeiten erstrecken, müssen Mitglieder bei jeder Neuaufnahme einer Beschäftigung zwingend einen neuen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Ab 01. Dezember 2021 gibt es hierzu ein neues Antragsformular, das auf der Homepage des Versorgungswerks unter folgendem Link zum Download bereitsteht: Die Antragsfrist beträgt 3 Monate ab Arbeitsaufnahme / Beschäftigungsbeginn. Mit freundlichen Grüßen |
Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen. Landestierärztekammer Hessen |