10.12.2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen des Versorgungswerks der LTK Hessen:

Da einmal ausgesprochene Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht sich nicht auf Folgetätigkeiten erstrecken, müssen Mitglieder bei jeder Neuaufnahme einer Beschäftigung zwingend einen neuen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

Ab 01. Dezember 2021 gibt es hierzu ein neues Antragsformular, das auf der Homepage des Versorgungswerks unter folgendem Link zum Download bereitsteht:

https://www.vw-ltk-hessen.de/fileadmin/www_ltk_hessen_de/Dateien_neu/Versorgungswerk/Formulare/Befreiungsantrag_DRB_ab_12_2021.pdf

Die Antragsfrist beträgt 3 Monate ab Arbeitsaufnahme / Beschäftigungsbeginn.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de