15.09.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten um Beachtung der folgenden Informationen zur ASP: 

- Informationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 12.09.2020 (s.u.)

- Beschlüsse der EU-Kommission vom 11.09.2020

- Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg vom 10.09.2020

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


Informationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 12.09.2020

Sehr geehrte Damen und Herren

in Brandenburg wurde am Donnerstag 10.09.2020, der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße in der Gemeinde Schenkendöbern festgestellt. Positiv getestet wurde ein stark verwester Kadaver einer ca. 2-3 Jahre alten Bache (Haut und Knochen).

Das Tier wurde von dem lokalen Jagdausübungsberechtigten am Rande eines abgeernteten Maisfeldes ca. 7 km von der polnischen Grenze entfernt gefunden (Landkreis Spree-Neiße, Gemeinde Schenkendöbern).
Der Fundort des Wildschweinkadavers liegt im Spree-Neiße-Kreis, in der Gemarkung Sembten, einem Ortsteil der Gemeinde Schenkendöbern. Der Ort liegt ca. 6 km von der Grenze zu Polen entfernt. Der nächstgelegene positive Nachweis bei einem Wildschwein auf polnischer Seite ist ca. 30 km entfernt. Auf polnischer Seite besteht seit November 2019 ein ASP-Restriktionsgebiet. Wobei nur die Pufferzone (der Sicherheitsgürtel, in dem keine infizierten Wildschweine vermutet werden) an den Fundort in Deutschland anschließt. Das Gebiet in Polen, in dem infizierte Wildschweine vermutet werden, liegt etwas weiter nördlich.

Aufgrund der räumlichen Nähe ist von einer Einschleppung des Erregers von Polen nach Deutschland durch umherziehende Wildschweine auszugehen, auch wenn die Einschleppung durch den Menschen über kontaminierte Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden kann.

Auf polnischer Seite grenzt auf Höhe des Falles lediglich die ASP-Pufferzone, nicht jedoch das gefährdete Gebiet (= infizierte Gebiet) an die deutsche Grenze. Aus Polen ist wenig über die angrenzende Seuchensituation und die aktuellen Maßnahmen in dem Gebiet bekannt. Eine aktuelle Pressemitteilung aus Brandenburg mit weiteren Infos füge ich dieser E-Mail bei (siehe Link oben).

Brandenburg wurde von der EU-Kommission gebeten, ein "vorläufiges infiziertes Gebiet" mit einem Radius von ca. 25 km um den Kadaverfund auszuweisen. Brandenburg ist diesem Wunsch nachgekommen und hat eine Gebietskulisse an die EU übermittelt, die von dort akzeptiert wurde.     

Die deutsche Schweinbranche ist durch diesen Fall direkt betroffen, denn in zahlreiche Drittländer kann durch den ASP-Fall in BB keine Zertifizierung von Produkten / Schweinen mehr erfolgen. In den meisten Zertifikaten muss die "ASP-Freiheit von Deutschland" attestiert werden, was nun nicht mehr möglich ist. Betroffen sind Exporte nach China (14 % der Ausfuhren), Korea (4 %) und Japan. Das BMEL hat mitgeteilt, dass man dort versucht mit den Handelspartner eine Regionalisierung zu verhandeln und versucht auch eine Verständigung auf Trennung der Handelsrestriktionen zwischen ASP beim Wildschwein und Hausschwein zu erreichen.

In dem gefährdeten Gebiet in Brandenburg liegen 50 Schweinehaltungen mit etwa 13.000 Schweinen. Der größte Betrieb hält 5.000 Schweine. Freilaufhaltungen gibt es dort nicht. Alle diese Betriebe werden bezüglich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen kontrolliert. Veranstaltungen mit Schweinen sind verboten.
In Hessen sind derzeit 4.602 Hausschweinehaltungen mit ca. 611.400 Hausschweinen bei der Tierseuchenkasse gemeldet.

Mit Einhaltung der nach der Schweinehaltungshygiene-Verordnung für deutsche Hausschweinebestände vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen sind die Hausschweinebestände in Hessen gut vor einem Eintrag des ASP-Virus geschützt. Im Jahr 2018 wurden alle Schweine haltenden Betriebe in Hessen persönlich angeschrieben und schriftlich auf die einzuhaltenden Vorgaben hingewiesen. Zusätzlich fanden in den drei Regierungsbezirken Informationsveranstaltungen zur Thematik der ASP und den möglichen Auswirkungen für die Schweine haltenden Betriebe statt.

Neben der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sollte in Schweine haltenden Betriebe eine strikte Trennung von Jagdausrüstung und -kleidung von Stallkleidung eingehalten werden, wenn Schweinehalter selbst auch die Jagd ausüben.

In Brandenburg wird ein Betretungsverbot für das Kerngebiet erlassen. Für touristische Hot-spots im gefährdeten Gebiet wird vorgeschrieben, dass Wege nicht verlassen werden dürfen. Hunde dürfen nur angeleint ausgeführt werden.

Es muss immer wieder dafür appelliert werden, dass keine Speisereste unachtsam in der Natur entsorgt werden, da der Erreger der ASP in Schweinefleischprodukten sehr lange überlebensfähig ist und schon kleinste Menge für die Infektion eines (Wild-)Schweines ausreichen.

Im gefährdeten Gebiet, das in Brandenburg einen Radius von 20-25 km um den Fundort einnimmt, wurde die Nutzung von unbehandeltem Gras, Heu und Stroh verboten. Das bedeutet, dass diese Materialien nur nach einem Erhitzungsprozess oder einer halbjährlichen, wildschweinsicheren Lagerung in Schweinehaltungen verwendet werden dürfen. Der in dem genannten Gebiet stehende Mais darf derzeit nicht geerntet werden. Die Schweine haltenden Betriebe sollten Vorsorge treffen, wie derartige Belastungen aufgefangen werden können und z.B. bei Bedarf eine wildschweinsichere Lagerung von Heu und Stroh gewährleistet werden kann. Außerdem werden die Schweine-Freiland- und –Auslaufhaltung in dem gefährdeten Gebiet verboten. Dies ist auch so  in Brandenburg geschehen. Betriebe mit diesen Haltungsformen sollten bereit jetzt ausreichend Stallkapazitäten vorhalten, um bei einem Verbot dieser Haltungsformen die Schweine in Ställen unterbringen zu können.

Für alle Schweine haltenden Betriebe in den Restriktionsgebieten in Brandenburg gelten bezüglich des Verbringens von Schweinen zur Schlachtung oder von Ferkeln in Mastbetriebe die Vorgaben des EU-Rechts. Vor einem Verbringen muss mittels Laboruntersuchung die Freiheit von ASP-Virus nachgewiesen werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Möglichkeit für hessische Schweinehalter erinnern, an einem ASP-Früherkennungsprogramm teilzunehmen. Sollte der Betrieb in ein Restriktionsgebiet fallen, könnten die Schweine dann unter erleichterten Bedingungen aus dem Betrieb verbracht werden.
Bei Interesse wenden sich die Betriebe bitte an ihr Veterinäramt.

Jagdausübungsberechtigte werden ebenfalls, wie in Brandenburg, von den zu ergreifenden Maßnahmen betroffen sein. So wurde in Brandenburg für das gefährdete Gebiet ein Jagdverbot auf alle Tierarten ausgesprochen. In der umliegenden Pufferzone wird die Fallenjagd ausgeweitet. Bewegungsjagden wurden verboten. Gefangene Wildschweine werden getötet und unschädlich beseitigt. Diese Maßnahmen könnten im ASP-Ausbruchsfall auch in Hessen angeordnet werden.

Auch werden die  jagdlichen Verbände gebeten die "ASP-Früherkennung" zu intensivieren und jedes verendete, verunfallte, krank oder auffällig erlegte Stück Schwarzwild auf ASP zu beproben. Ausreichende Tupfermaterialien erhalten Sie von den Ämtern oder dem Hessischen Landeslabor.

Für die frühzeitige Erkennung einer möglichen Einschleppung der ASP nach Hessen sollten in Fällen von tot aufgefundenen Wildschweinen Proben durch die Jagdausübungsberechtigten entnommen werden. Hierfür gewährt das Land Hessen seit 2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 € pro Probe.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag,

Dr. Thomas Fröhlich

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referatsleiter V 4 "Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste"

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Landestierärztekammer Hessen
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