30.07.2014

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Mitgliederbereich auf der Webseite der LTK Hessen finden Sie einen Kurzbericht zur Vorstandssitzung vom 09.07.2014 (Benutzername und Passwort erhalten Sie in der Geschäftsstelle). 

Zu zwei Themen (Zertifizierung von Hundetrainern und Umfrage zu Neu-Kammermitgliedern) finden Sie in dieser Nachricht ausführlichere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


Zertifizierung von Hundetrainern

Ab 1. August 2014 bedarf es einer Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz für das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden für Dritte oder die Anleitung von Tierhaltern zur Ausbildung der Hunde.

Die LTK Hessen hat sich dafür eingesetzt, die Zertifizierung von Hundetrainern durchzuführen, um die Abnahme der Prüfungen fachkundig zu gestalten und um dieses Betätigungsfeld für Tierärzte/innen zu eröffnen.

Es besteht jedoch keine rechtliche Grundlage für die Einbindung der LTK Hessen. Um diese rechtliche Grundlage zu schaffen, wurden mehrere Möglichkeiten mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) sowie mit dem Hessischen Innenministerium erörtert (z. B. Gesetz oder Erlass zur Beauftragung der LTK Hessen, Ergänzung der Durchführungshinweise zur Hunde-Verordnung). Letztendlich stellte die Haushaltsabteilung des HMUKLV fest, dass nicht nur ein Gesetz zur Beauftragung der LTK Hessen geschaffen werden muss, sondern dass – nach EU-Recht – auch anderen Interessengruppen die Möglichkeit der Beauftragung einzuräumen ist, da Gelder eingenommen werden. Dies erfolgt durch Einleitung eines Interessensbekundungsverfahrens. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Beauftragung der LTK Hessen kaum mehr möglich, was wir sehr bedauern.

Aktuell befragt das HMUKLV Tierärzte/innen, die als sachkundige Personen zur Durchführung von Wesensprüfungen und Sachkundeprüfungen nach der hessischen Hunde-Verordnung anerkannt sind, nach ihrer Bereitschaft, ob sie die Veterinärämter bei der Umsetzung des 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz unterstützen.


Umfrage zu Treffen für Neu-Kammermitglieder

Über den E-Mail-Info-Service haben wir Sie vor einigen Wochen gefragt, ob Sie ein Treffen für Neu-Kammermitglieder befürworten würden. Auch Studierende wurden befragt.

Insgesamt haben 266 Personen an der Umfrage teilgenommen. Davon haben sich 

- 193 (72,6 %) für ein Treffen mit Gelegenheit zum Austausch sowie mit Fortbildungsangebot ausgesprochen;
- 46 (17,3 %) für ein Treffen mit Gelegenheit zum Austausch sowie mit Event (z. B. Besichtigung, Wanderung etc.) ausgesprochen;
- 27 (10,1%) gegen ein Treffen ausgesprochen.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Der Vorstand wird die Planung in Angriff nehmen.

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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Telefax: 06127 9075-23
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