20.04.2015

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Referat für Tierseuchenbekämpfung im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist erneut darauf hin, dass für die BHV-1 Untersuchungen im LHL ausschließlich der im HIT zu generierende Untersuchungsantrag  zu verwenden ist.

Dabei ist dringend darauf zu achten, dass bei der Antragsart: Hessen Antrag ausgewählt wird (siehe dazu die entsprechende Anleitung).

Wenn die Auswahl vergessen wird, wird vom System ein Standardantrag generiert, der von der LHL-Laborsoftware nicht korrekt bearbeitet werden kann.

Verzögerungen in der Bearbeitung sind die Folge und u. U. ist es nicht möglich die Ergebnisse der Untersuchungen korrekt ins HIT einspielen zu können. Dies wiederum ist jedoch Voraussetzung um schnellstmöglich die BHV-1 Freiheit gemäß Art. 10 beantragen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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