15.07.2013

Einführung des elektronischen Untersuchungsantrages für Rinder

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) hat ab 1. Juli 2013 den elektronischen Untersuchungsantrag aus der HI-Tier-Rinderdatenbank für alle serologischen Untersuchungen von Rindern eingeführt. Der alte, handschriftlich auszufüllende Untersuchungsantrag kann für die Untersuchung von Rindern übergangsweise noch bis zum 30. September 2013 genutzt werden und wird weiterhin für die Einsendung von Schweine-, Schaf- und Ziegenproben oder auch anderer Tierarten verwendet. Ab dem 1. Oktober 2013 müssen die dem LHL durch Nichtverwendung des elektronischen Untersuchungsantrages für die serologische Untersuchung von Rindern entstehenden Mehrkosten in Höhe von 10,00 € je Antrag dem Einsender in Rechnung gestellt werden.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass für das Ausdrucken des elektronischen Untersuchungsantrags durch den praktizierenden Tierarzt eine Hoftierarztvollmacht erforderlich ist, die in HIT eingerichtet werden muss. Die praktizierenden Tierärzte werden daher gebeten, die Hoftierarztvollmachten möglichst gesammelt bei dem

Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V (HVL)
An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld

einzureichen. Die Kosten für die Einrichtung in HIT werden bis zum 31. Dezember 2013 von der Hessischen Tierseuchenkasse übernommen.

Bitte beachten Sie die Anleitung zur Erstellung des elektronischen Untersuchungsantrages.

Dass HMUELV weist darauf hin, dass

- der Antrag unterschrieben sein muss,
- ein Untersuchungsgrund angegeben sein muss,
- die Bestandsdaten in Hit aktuell sein müssen, damit nur in Ausnahmefällen handschriftliche Ergänzungen auf dem Formular erfolgen müssen und
- die Ausdrucke sauber, in guter Druckqualität und
- nicht zusammengeheftet einzusenden sind, da die Unterlagen im LHL eingescannt werden.

Diese Informationen finden Sie auch auf der Webseite der LTK Hessen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
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Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

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sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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