![]() |
01.02.2019 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bittet um Beachtung der unten stehenden Hinweise. Mit freundlichen Grüßen Hinweise des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referatsleiter V 4, "Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste, Veterinärangelegenheiten im internationalen Reiseverkehr" Verdachtsfälle durch BTV-Impfvirusnachweise: Information und Hinweise zur BTV-Probenahme in Verbindung mit Impfunghier: Hinweise zur Blutprobenahme in Verbindung mit Impfung erfreulicherweise sind in den letzten Wochen die BTV-Impfaktivitäten deutlich angestiegen. In diesem Zusammenhang berichtet Baden-Württemberg darüber, dass im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung leider aber auch immer mehr BTV-Nachweise festgestellt werden, denen nachweislich oder vermutet Kontaminationen der Blutproben mit Impfstoff zugrunde liegen. Problematisch sind insbesondere Konstellationen, bei denen zunächst BTV-Impfungen im Bestand und anschließend Blutprobenentnahmen bei zu verbringenden Tieren durchgeführt werden. Auch wenn die Verbringungstiere, i. d. R. Kälber, nicht selbst geimpft werden, ist eine Verschleppung des Impfstoffes über den Hautkontakt mit Impfstoffresten und damit des Impfvirus in die Blutproben möglich. Der Nachweis von BTV mittels PCR ist ein hochsensitives Verfahren, das auch kleinste Spuren des Blauzungenvirus feststellen kann. Impfvirus kann dabei nicht von Feldvirus unterschieden werden. Um falsch positive Nachweise zu vermeiden, sind daher folgende Hinweise zu beachten: Die Abklärung von BTV-Nachweisen, die auf eine Kontamination der Blutproben mit Impfstoff hindeuten, erfolgt mittels Nachproben der betroffenen Tiere im Abstand von rd. 7 Tagen nach der ersten Probenahme. |
Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen. Landestierärztekammer Hessen |