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24.06.2020 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der vielen Corona-bedingten Ausfälle und Verschiebungen von Präsenzveranstaltungen kommt es zu vermehrten Anfragen von Kammermitgliedern, die besorgt sind, ihre Fortbildungspflicht für das Jahr 2020 nicht erfüllen zu können. In Hessen ist der Anteil der Online-Fortbildungen generell nicht auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzt, d. h. als Mitglied der LTK Hessen können Sie Ihre Fortbildungspflicht zu 100 Prozent mit Online-Fortbildungsstunden erfüllen. Daneben wird bei der Überprüfung der Fortbildungspflicht nicht nur das aktuelle Jahr betrachtet. Maßgeblich für die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist die Summe der in den letzten drei Jahren geleisteten Fortbildungsstunden. Die Vorgaben zur Erfüllung der Fortbildungspflicht finden Sie in der Berufsordnung (Paragraf 6). Mit freundlichen Grüßen |
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