19.03.2013

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

die Entgeltvereinbarung mit der Tierseuchenkasse endete am 31.12.2012. Die Abrechnung der Gebühren in der Tierseuchenbekämpfung erfolgt seit 01.01.2013 nach der GOT. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie nicht mehr an den einfachen Satz der GOT gebunden sind und bei Erschwernis durchaus höher liquidieren können.

 

Der Ausschuss für Ökonomie und Gebühren der LTK Hessen erstellte ein Berechnungsbeispiel für die Leistung "AK Blutprobenentnahme" nach dem Einfachsatz der GOT. Diese Beispielrechnung soll den praktisch tätigen Kollegen/innen und den Veterinärämtern als Hilfestellung dienen. 

 

Im Hinblick auf GOT-Unterschreitungen, falsche Abrechnungen oder bei fraglichen GOT-Positionen bietet der Ausschuss für Ökonomie und Gebühren Hilfestellung an. Bitte wenden Sie sich an uns, wir sind gern behilflich:

 

Telefon: 06127 90750
E-Mail: info@ltk-hessen.de


Einen Kurzbericht zur Sitzung des Ausschusses für Ökonomie und Gebühren finden Sie auf der Webseite der LTK Hessen im Mitgliederbereich (Benutzername und Passwort können Sie unter der oben genannten Tel-Nr oder E-Mail erfragen).

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de