28.08.2014

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

infolge der jüngst vom Bundestag beschlossenen "Mütterente" gibt es für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Neuerungen.

Seit dem 01.07.2014 wird für vor 1992 geborene Kinder ein zusätzliches, zweites Jahr von der DRV für eine Rente anerkannt. Damit wird der Unterschied zwischen vor und nach 1992 geborenen Kindern verringert; für nach 1992 geborene Kinder können wie bislang drei Jahre als Kindererziehungszeit berücksichtigt werden.

Auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben seit 2008 einen Anspruch darauf, dass ihre Kindererziehungszeiten auf Antrag von der DRV anerkannt werden.

Weitere Infos hierzu sowie einen Link zum Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten finden Sie auf der Webseite des Versorgungswerks der LTK Hessen

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch gern an unsere Geschäftsstelle wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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Telefax: 06127 9075-23
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