04.03.2013

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 28.02.2013

Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll in Deutschland deutlich reduziert werden

Bundestag beschließt umfangreiche Änderung des Arzneimittelgesetzes: Strengere Auflagen, schärfere Kontrollen und mehr Transparenz

Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll in Deutschland deutlich reduziert werden. Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine entsprechende Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) beschlossen. Mit der von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eingebrachten Gesetzesänderung erhalten die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder mehr Kontrollbefugnisse als bisher. Der Austausch zwischen den Behörden wird verbessert, die Länder können sich künftig einer bundesweiten Datenbank bedienen. So wird Transparenz über den Einsatz von Antibiotika in Mastbetrieben geschaffen. Die Behandlungshäufigkeit von Antibiotika in jedem einzelnen Betrieb wird künftig bundesweit erfasst und bewertet, bei Überschreitung des Durchschnittes folgen Prüf- und Handlungsverpflichtungen. Diese Maßnahmen werden zu einer deutlichen Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes führen, sei es durch Maßnahmen des Tierhalters und des Tierarztes im Kontext des Arzneimitteleinsatzes, oder durch Maßnahmen des Tiermanagements und der Tierhaltung, die einen Antibiotikaeinsatz vermeiden.

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