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04.02.2013 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 1. Februar haben die Bundesländer im Bundesrat das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt. Der Bundesrat hatte zwar schon im vergangenen Juli Nachbesserungen an den vom Bundestag vorgesehenen Änderungen gefordert und auch der Agrarausschuss des Bundesrates hatte empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine Überarbeitung des Gesetzes vorzunehmen. Doch im Plenum fand sich dafür keine Mehrheit. Der Präsident der LTK Hessen Dr. Ingo Stammberger hatte sich noch im Januar an die hessische Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Lucia Puttrich gewandt und sie gebeten, im Bundesrat für die Einberufung des Vermittlungsausschusses einzutreten. Denn u. a. erlaubt das Gesetz auch weiterhin den Schenkelbrand bei Pferden und schiebt das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bis 2019 hinaus. Zu beiden Eingriffen gibt es weniger belastende Alternativen. Doch da der Bundesrat seine Möglichkeit zum Einspruch nicht genutzt und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen hat, wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Dann kann es wie von der Bundesregierung geplant in Kraft treten. Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes Mit freundlichen Grüßen |
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