28.07.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" ermöglicht eine finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in erheblichem Maße von der COVID 19-Pandemie betroffen sind.

Aktuell ist die Bundesagentur für Arbeit dabei, die Produktbedingungen und den Ablauf zum Förderverfahren auszuarbeiten, sehen Sie dazu das Informationsblatt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weist ausdrücklich darauf hin, dass der maßgebliche Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns für Berücksichtigung bei einer möglichen Förderung der

1. August 2020

ist. Dabei ist das Datum des Vertragsschlusses irrelevant, es zählen lediglich beginnende Ausbildungsverhältnisse ab 01.08.2020 (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2020/20200715-bundesprogramm-sichert-ausbildungsplaetze.html).

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist, dass eine parallele Förderung, unabhängig ob durch Bundes- oder Landesförderung, mit dem Ziel der Ausbildungssicherung/-erhöhung nicht möglich sein wird.

Das heißt, nimmt man dieses Programm in Anspruch, kann nur dieses Förderinstrument genutzt werden und kommt auch erst nach Ende der Probezeit zur Auszahlung.

Diesbezüglich ist davon auszugehen, dass im Programmablauf die maximale Probezeit aus § 20 Berufsbildungsgesetz (4 Monate) zur Anwendung kommen wird, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
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65527 Niedernhausen

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