26.03.2014

Information des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 19.03.2014

Illegaler Handel mit Hundewelpen

Immer wieder werden Fälle von illegalem Welpen-Handel bekannt. Die Welpen sind häufig zu jung, geschwächt und nicht geimpft, meist auch unzureichend sozialisiert. Das Auftreten von Krankheiten und Verhaltensstörungen ist die Folge. Welpen nicht aus Mitleid kaufen.

Häufig erfolgen beim illegalen Handel mit Welpen Aufzucht, Handel und Transport der Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen. Dies betrifft oft Importe aus dem Ausland. Auch die Haltungsbedingungen der Elterntiere sind in diesen Fällen oft tierschutzwidrig. Eine tatsächliche ausländische Herkunft der Hundewelpen wird dabei gerne verheimlicht, statt dessen eine inländische Herkunft vorgetäuscht.

Die Dunkelziffer beim illegalen Welpenhandel ist hoch. Die Behörden erfahren in der Regel erst durch Straßenverkehrskontrollen der Polizei oder Hinweise aus der Bevölkerung von den Verstößen gegen tierschutz- und/oder tierseuchenrechtlichen Anforderungen. Der Aufklärung der potentiellen Käufer von Hundewelpen kommt daher eine besondere Bedeutung zu, um dem illegalen Welpenhandel entgegenzuwirken.

Keinesfalls sollte ein Welpe aus Mitleid gekauft werden, da der illegale Welpenhandel auf diese Weise unterstützt wird. Vielmehr sollte bei Verdacht auf entsprechende Verstöße gegen das Tierschutz- und/oder das Tierseuchenrecht umgehend die Polizei, das örtlich zuständige Veterinäramt oder die oberste Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) informiert werden.

Vollständige BMEL-Information mit Links zu tierseuchenrechtlichen Vorgaben, zur Tierschutz-Hundeverordnung sowie mit einer Übersicht über herkunftsabhängige Anforderungen an den Welpenhandel

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