24.05.2016

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 19.05.2016

Blauzungenkrankheit: RP Darmstadt genehmigt Impfungen

Die Blauzungenkrankheit rückt erneut auf Deutschland zu. Nachdem deshalb das deutsche Impf-Verbot kürzlich wieder gelockert wurde, hat das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) am Donnerstag, 19. Mai, eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Damit sind Impfungen empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt ohne Antragstellung erlaubt und es fallen für die Halter keine Genehmigungskosten an.

"Das Eintragsrisiko nach Deutschland ist derzeit hoch und die Viren treffen hier aufgrund des bisherigen Impfverbotes auf eine weitgehend ungeschützte Tierpopulation", so Dr. Tobias Lackner vom zuständigen Dezernat für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim RP. Er hält eine schnelle Ausbreitung und hohe Schäden für möglich.

Nachdem ein großer Seuchenzug in Deutschland in den Jahren 2006 bis 2009 zu erheblichem Tierleid und hohen wirtschaftlichen Schäden führte, bedroht die Blauzungenkrankheit die Existenz der Tierhalter nun gleich von zwei Seiten: In Südosteuropa kursiert seit geraumer Zeit ein Virustyp (BTV-4), der sich bereits bis nach Österreich ausgebreitet hat. Infolge einer davon unabhängig in Frankreich grassierenden Epidemie mit einem weiteren Virustyp (BTV-8) reichen die Sperrzonen bereits bis an die deutsch-französische Grenze.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Wiederkäuer, die durch Viren ausgelöst und über bestimmte blutsaugende Insekten übertragen wird. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Die Tierhalter entscheiden selbst, ob sie ihre Tiere impfen lassen. Eine Impfung ist nur durch Tierärztinnen und Tierärzte möglich. Impfungen müssen zudem innerhalb einer Woche dem Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt angezeigt werden, das für die Tierhaltung zuständig ist.

Infolge umfangreicher behördlicher Bekämpfungsmaßnahmen, zu denen vor allem die flächendeckende Pflichtimpfung aller Rinder, Schafe und Ziegen gehörte, konnte der letzte Seuchenzug im Jahr 2009 schnell getilgt und Deutschland wieder als frei von der Blauzungenkrankheit erklärt werden. Im Anschluss hieran waren die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit zunächst auf freiwilliger Basis weitergeführt und schließlich gesetzlich verboten worden.

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