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14.02.2019 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat mitgeteilt, dass in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie den Ländern eine neue Tierhaltererklärung erstellt wurde. Die Tierhaltererklärung gilt für nicht geimpfte Schafe und Ziegen für das Verbringen aus dem Sperrgebiet in BTV-freie Gebiete in Deutschland. Die Erklärung kann nur im Rahmen der erleichterten Verbringungsregelungen genutzt werden, die im Moment bis 28. Februar 2019 befristet sind. Ein Verbringen von nicht geimpften Schafen und Ziegen in andere Mitgliedstaaten ist nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen |
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