18.01.2019

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) vom 17.01.2019

Neue Fälle von Blauzungenkrankheit – Schutzimpfungen dringend erforderlich

Aufgrund neuer Ausbrüche in Rheinland-Pfalz und im Saarland werden auch weitere hessische Landkreise zu Sperrzonen erklärt.

Seit Jahresbeginn wurden aus Baden-Württemberg 13 weitere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach sowie der Stadt Freiburg gemeldet. Aktuell erfolgten zudem Nachweise dieser, für den Menschen nicht gefährlichen, Tierseuche in Rheinland-Pfalz (Kreis Trier-Saarburg und Zweibrücken) sowie dem Saarland (Saar-Pfalz-Kreis). Um jeden Ausbruchsbetrieb muss ein Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 150 km eingerichtet werden. Damit weitet sich das bereits bestehende Sperrgebiet auch auf die hessischen Landkreise Limburg-Weilburg, Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Main-Taunus und Offenbach sowie die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden aus. Die vier südhessischen Landkreise Bergstraße, Odenwaldkreis, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie die Stadt Darmstadt lagen bereits, in Folge des am 12. Dezember 2018 in einem Rinderbetrieb im Landkreis Rastatt in Baden-Württemberg festgestellten Ausbruchs der Blauzungenkrankheit, im eingerichteten Sperrgebiet.

Vollständige Pressemitteilung

Karte mit Sperrgebieten

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