31.03.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in Ergänzung zu unserer gestrigen Nachricht zur Meldepflicht von Beatmungsgeräten teilen wir Folgendes mit:

- Zur Meldung sind "Tierkliniken und ähnliche Einrichtungen" verpflichtet. Darunter ist auch jede Tierarztpraxis und jedes Versuchslabor zu verstehen, welches über Beatmungsgeräte verfügt, die möglicherweise für den Einsatz in der Humanmedizin geeignet sein könnten. Ziel ist es, in einem - hoffentlich nie eintretenden - Extremfall so viele Menschenleben wie möglich retten zu können.

- Auf der Webseite der LTK Hessen finden Sie jetzt ein Formular zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt:

https://www.ltk-hessen.de/index.php?id=2663

Dort sind zudem auch weitere Informationen zum Thema Corona (z. B. auch Hinweise zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen) zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de