19.04.2022
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir bitten um Beachtung der unten stehenden Nachricht des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen
Tierseuchenbekämpfung; ASP
Qualitative Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP in Auslauf- und Freilandhaltungen in Deutschland vom 13.04.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den EU-Mitgliedsstaaten werden die Begriffe der Auslauf - und der Freilandhaltung bei Schweinen nicht einheitlich verwendet, so dass eine allgemeingültige Abschätzung des Risikos eines ASP-Eintrags in solche Haltungen schwierig ist. Anhand individueller Überprüfungen der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und der lokalen Haltungsbedingungen kann ein Eintragsrisiko präziser abgeschätzt werden. Die vorliegende Risikobewertung soll einen Rahmen bieten, um das grundsätzliche Risiko eines ASP-Eintrags in Auslauf– und Freilandhaltungen abschätzen zu können.
Das Risiko eines Eintrags ist darüber hinaus in ASP-freien Gebieten und in den ASP-Sperrzonen unterschiedlich, weil es vom Vorkommen der ASP bei Haus- und Wildschweinen in der Umgebung abhängt.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat hierzu erneut eine Qualitative Risikobewertung (vom 13.04.2022) erstellt und bewertet das Risiko eines möglichen Eintrags wie folgt:
Folgende Maßnahmen erscheinen geeignet, um das Risiko für weitere ASP-Einträge in Hausschweinebestände zu verringern:
• Die Sensibilisierung von Schweinehaltern bezüglich des Eintragsrisikos der ASP und der Biosicherheitsmaßnahmen ist essentiell.
• Durch die Sicherstellung eines kontinuierlichen Informationsflusses zwischen Schweinehaltern und den zuständigen Behörden kann Schweinehaltern die Möglichkeit gegeben werden, sich auf eventuell erforderliche zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen wie z. B. eine Aufstallung vorzubereiten, um zu vermeiden, dass kurzfristig erforderliche Maßnahmen nicht oder unzureichend umgesetzt werden können.
• In ASP-freien Gebieten und in der Sperrzone I erscheint die Genehmigung der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen grundsätzlich vertretbar, soweit die Anforderungen der SchHaltHygV eingehalten werden. Gegebenenfalls sollten weitere Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
• Grundsätzlich wird empfohlen, Schweine in Gebieten, in denen die ASP vorkommt, d.h. in Sperrzonen II und unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Einzelfalles in der Sperrzone III, unter Einhaltung der Vorgaben der SchHaltHygV aufzustallen.
• Um das Risiko eines ASP-Eintrages auch in Betrieben innerhalb der Sperrzonen II oder III (im Falle von betroffenen Haus- und Wildschweinen) als vernachlässigbar einstufen zu können, müssen vor allem Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Die Aufstallung oder die Abdeckung von Freiflächen stellen dabei Maßnahmen zur Risikoreduzierung dar.
• Ausläufe, die durch Netze, Wände, Dachkonstruktionen o.ä. vor dem Eindringen von infiziertem Material schützen, können grundsätzlich einen erhöhten Schutz vor ASP bieten. Die Schutzwirkung der Vorrichtungen sollte individuell von der zuständigen Behörde bewertet werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme. Hier der entsprechende Link:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00045623/ASP_Risikobewertung_Freiland_2022-04-13.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag,
Dr. Thomas Fröhlich
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz