26.01.2017

Arbeitsschutz in der eigenen Tierarztpraxis/klinik gem. Unfallverhütungsvorschrift

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Landestierärztekammer Hessen beabsichtigt wieder, für Inhaber einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer), die einen oder mehrere Angestellte beschäftigen, 2017 eine Schulung zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in der eigenen Praxis anzubieten.

Die alternative, bedarfsorientierte, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (sogenanntes Unternehmermodell) stellt eine Möglichkeit dar, den Anforderungen der Berufsgenossenschaft und dem § 2 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV, Vorschrift 2, gerecht zu werden und erspart die Bestellung entsprechender Fachkräfte (Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte). Das Erlangen dieser Qualifikation setzt den Besuch einer 5-stündigen Schulung voraus und muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Da die erste, von der LTK-Hessen durchgeführte, Veranstaltung im Jahr 2011 stattfand, betrifft dieses Schulungsangebot insbesondere auch diejenigen, die ihre Qualifikation erneuern müssen.

Für eine schnelle und konkrete Planung bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung Ihres Interesses.

Voraussichtliche Termine: Samstag, 20.05., 16.09. oder 21.10.2017
Voraussichtlicher Ort: Frankfurt
Teilnahmegebühr: ca. 100 Euro

Anmeldung:
Landestierärztekammer Hessen
Tel.: (06 12 7) 90 75 11
Fax: (06 12 7) 90 75 711
E-Mail: jutta.koennecke@ltk-hessen.de

ATF-Anerkennung: 5 Stunden

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
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