25.08.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten um Beachtung der unten stehenden Informationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


Tierseuchenbekämpfung; Bovine Virus Diarrhoe
Hier: Testverfahren Serologische Untersuchungen von Milchproben im Rahmen der BVD-Überwachung

Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 am 14. Juli 2022, wurde das gesamte Landesgebiet in Hessen von der EU-Kommission als "seuchenfrei" in Bezug auf die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) anerkannt. Zur Aufrechterhaltung des Freiheitsstatus müssen Überwachungstätigkeiten durchgeführt werden, um einen Eintrag des Virus der BVD (BVDV) in hessische Betriebe früh zu erkennen. Diese Überwachung kann gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 anhand der Untersuchung mittels Ohrstanzproben, aber auch durch serologische Verfahren durchgeführt werden. Damit ermöglicht das seit 21. April 2021 anzuwendende EU-Tiergesundheitsrecht das aktuelle Verfahren zur BVD-Überwachung, das anhand der Untersuchung von Ohrstanzproben aller neu geborenen Kälber durchgeführt wird, langfristig auf ein serologisches Überwachungsverfahren umzustellen. Dies würde die Überwachung auf BVD insbesondere für Milchvieh haltende Betriebe erleichtern. Da die Proben im Rahmen der serologischen Untersuchungen auf Antikörper gegen BVDV untersucht werden, ist eine entscheidende Voraussetzung für eine serologische Überwachung der BVD-Freiheit eine zunehmende Antikörperfreiheit der Rinderpopulation. Aufgrund der weitgehenden Eliminierung persistent infizierter Tiere sowie durch das Verbot Rinder in freien Betrieben gegen BVD zu impfen bzw. gegen BVD geimpfte Rinder in BVD-freie Betriebe in Hessen einzustallen, sinkt die Anzahl der Rinder, die Antikörper gegen BVDV aufweisen zunehmend. Um vor einer möglichen Verfahrensumstellung den serologischen Status in Milchvieh haltenden Betrieben zu ermitteln, empfiehlt das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zunächst in einer Testphase über zwei Jahre ein paralleles Verfahren (Ohrstanzuntersuchung und serologische Untersuchung) durchzuführen.

Daher wird der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) ab dem 1. September 2023 alle Milchproben aus hessischen Betrieben, die zur Untersuchung auf eine Infektion mit dem Bovinen Herpes Virus Typ1 (BHV1) an den LHL geschickt werden, für zwei Jahre zusätzlich auf BVDV-Antikörper untersuchen. Die Untersuchungsbefunde erhalten die Tierhalterinnen und Tierhalter auf dem Postweg. Zusätzlich wird das Ergebnis (negativ/nicht negativ) der letzten Milchuntersuchung in der Kopftabelle im Betriebsregister im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) eingestellt werden. Das Ergebnis der serologischen Untersuchung wird dabei keine Auswirkungen auf die Berechnung des BVD-Betriebsstatus haben. Dieser wird weiterhin aufgrund der Untersuchungsergebnisse der Ohrstanzproben ermittelt. Daher ist das bisher durchgeführte Monitoring-Verfahren mittels Ohrstanzprobenuntersuchung unabhängig von den zusätzlichen serologischen Milchuntersuchungen zwingend weiterzuführen. Bei einem Nachweis von BVDV-Antikörpern in den Milchproben sind keine tierseuchenrechtlichen Maßnahmen in dem Betrieb und keine Nachbeprobungen bzw. Nachuntersuchungen erforderlich. Die Untersuchungsergebnisse dienen dazu den serologischen Status der untersuchten Betriebe zu ermitteln und können als Entscheidungsgrundlage für die Möglichkeit einer zukünftigen Umstellung des Verfahrens in dem jeweiligen Betrieb herangezogen werden. Des Weiteren ermöglichen die Untersuchungen einen Überblick über den serologischen Status der hessischen Milchviehbetriebe zu erhalten, um anhand dieser Ergebnisse zwei Jahre nach dem Beginn der serologischen Untersuchungen über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

Die Kosten für die serologische Untersuchung der Milchproben aus hessischen Betrieben auf BVD, die zur Untersuchung auf BHV1 an den LHL geschickt werden, tragen das Land Hessen und die Hessische Tierseuchenkasse. Sofern seitens der Tierhalterinnen und Tierhalter weitere Untersuchungen gewünscht werden, können diese auf Kosten der Antragstellerinnen oder Antragsteller durchgeführt werden.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat V 4
"Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste"
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

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