09.08.2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten um Beachten der folgenden Informationen des Referats V 4 "Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste" des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Einige Bundesländer haben aufgrund von BTV-Feststellungen oder der Nähe zu BTV-Feststellungen den Verlust des BTV-Freiheitsstauts übermittelt.

Die oberste Landesbehörde von Sachsen-Anhalt hat mitgeteilt, dass aufgrund des Nachweises von BTV3 in der Blutprobe eines Rindes im Landkreis Harz die Bedingungen für den Status "frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)" nicht mehr gegeben sind und Sachsen-Anhalt damit nicht länger als BTV-frei gilt.

Die oberste Landesbehörde von Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass in einer Schafhaltung im Rems-Murr-Kreis die Blauzungenkrankheit festgestellt wurde. Aufgrund dieses Nachweises sind die Bedingungen für den Status "frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)" nicht mehr gegeben und Baden-Württemberg gilt nicht länger als BTV-frei.

Die zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat mitgeteilt, dass Hamburg in den 150 km-Radius zu einem Ausbruchsbetrieb fällt und deshalb die Bedingungen für den Status "frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)" nicht mehr gegeben sind. Hamburg gilt nicht länger als BTV-frei.

Die oberste Landesbehörde von Mecklenburg-Vorpommern hat mitgeteilt, dass für einen Rinder haltenden Betrieb ein BTV-positives Ergebnis des Landeslabors vorliegt. Die Bedingungen für den Status "frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-14)" sind somit nicht mehr gegeben.

Die oberste Landesbehörde von Schleswig-Holstein hat mitgeteilt, dass erstmals BTV-3 in drei verschiedenen Betrieben nachgewiesen wurde. Damit erfüllt das Land die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit BTV" nicht mehr und gilt nicht mehr als BTV-freie Zone.

Die zuständige Behörde für das Land Berlin hat mitgeteilt, dass Berlin in den 150 km-Radius zu einem Ausbruchsbetrieb fällt und deshalb die Voraussetzungen für den Status "frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)" nicht mehr erfüllt.

Die oberste Landesbehörde in Sachsen hat mitgeteilt, dass einige Regionen im 150 km von Ausbruchsbetrieben liegen und aufgrund der dynamischen Lage keine sicheren Garantien mehr für die Aufrechterhaltung des Stauts "frei" bezüglich BTV3 gegeben sind, obwohl bisher keine Fälle in SN festgestellt wurden. Sachsen erfüllt die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" bezüglich der Infektion mit BTV nicht mehr.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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