Blauzungenkrankheit: Informationsschreiben des FLI zur Impfung gegen BTV312.08.2024 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen des Referats V 4 "Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste" des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Mit freundlichen Grüßen Informationen des Referats V 4 "Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste" Darin empfiehlt das FLI unabhängig von der Empfehlung des Impfstoffherstellers, Schafe im Rahmen der Grundimmunisierung zweimal zu impfen. Auch für die zweite Impfung von Schafen wird in Hessen die Impfstoffbeihilfe der Hessischen Tierseuchenkasse und des Landes gewährt. Dafür muss die Impfung in HIT erfasst sein, auch wenn die Erfassung nicht einzeltierspezifisch erfolgt. In einer Besprechung unter den aktuell von der Blauzungenkrankheit betroffenen Bundesländern hat man sich darauf verständigt, dass innerhalb Deutschlands BTV3-positve Tiere verbracht werden dürfen, wenn sie keine klinischen Krankheitsanzeichen zeigen und nur innerhalb der nicht mehr BTV-freien Gebiete verbracht werden. BTV3-positive Tiere dürfen aber nicht in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden, auch wenn diese Mitgliedstaaten keinen BTV-Freiheitsstatus besitzen. Besamungsstationen wird empfohlen, die Tiere gegen BTV3 zu impfen und dann die monatlichen Untersuchungen bezüglich BTV auf serologische Untersuchungen umzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Impfung vor einer länger anhaltenden Ausscheidung von BTV3 über das Sperma schützt. Sperma von BTV-positiven Tieren darf nicht verbracht werden. |
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