![]() |
|
10.11.2025 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen zum aktuellen Tierseuchengeschehen. Mit freundlichen Grüßen Aviäre Influenza Statement des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Geflügelpestsituation im Herbst 2025
Mit dem Nachweis von BTV vom Serotyp 8 bei einem Kalb im Saarland sind weitere Landkreise/kreisfreie Städte in Hessen von der Handelsrestriktionszone im Radius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb betroffen. In dieser Zone müssen die zusätzlichen Verbringungsregelungen für BTV8 nach den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 eingehalten werden. Folgende Kreise/kreisfreie Städte in Hessen liegen vollständig in der Handelsrestriktionszone: Bergstraße Folgende Kreise/kreisfreie Städte sind teilweise, zum Teil großflächig, von der Handelsrestriktionszone betroffen: Odenwaldkreis Die genauen Gebietsgrenzen können Sie auf den Internetseiten der Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise/kreisfreien Städte finden, die in den kommenden Tagen dort verfügbar sein werden. Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie eine Übersicht über die in den jeweiligen Gebieten geltenden Verbringungsregelungen sind auf der Internetseite des HMLU zusammengestellt. https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit |
| Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen. Landestierärztekammer Hessen |