10.11.2025

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen zum aktuellen Tierseuchengeschehen. 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen 
 


Aviäre Influenza

Statement des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Geflügelpestsituation im Herbst 2025


Blauzungenkrankheit - Informationen des Hessischen Landwirtschaftsministeriums

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vom 07.11.2025

Mit dem Nachweis von BTV vom Serotyp 8 bei einem Kalb im Saarland sind weitere Landkreise/kreisfreie Städte in Hessen von der Handelsrestriktionszone im Radius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb betroffen.

In dieser Zone müssen die zusätzlichen Verbringungsregelungen für BTV8 nach den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 eingehalten werden.

Folgende Kreise/kreisfreie Städte in Hessen liegen vollständig in der Handelsrestriktionszone:

Bergstraße
Stadt Darmstadt
Groß Gerau
Stadt Wiesbaden
Rheingau-Taunus-Kreis
Main-Taunus-Kreis

Folgende Kreise/kreisfreie Städte sind teilweise, zum Teil großflächig, von der Handelsrestriktionszone betroffen:

Odenwaldkreis
Darmstadt-Dieburg
Landkreis Offenbach
Stadt Offenbach
Stadt Frankfurt
Hochtaunuskreis
Limburg-Weilburg

Die genauen Gebietsgrenzen können Sie auf den Internetseiten der Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise/kreisfreien Städte finden, die in den kommenden Tagen dort verfügbar sein werden.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie eine Übersicht über die in den jeweiligen Gebieten geltenden Verbringungsregelungen sind auf der Internetseite des HMLU zusammengestellt.

https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit
 

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Landestierärztekammer Hessen
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Ludwigstraße 1
65510 Idstein

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
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