19.08.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 vom 14. Juli 2022 wurde das gesamte Landesgebiet in Hessen von der EU-Kommission als frei von Blauzungenkrankheit (BTV) und Boviner Virusdiarrhoe (BVD) anerkannt. Damit können unter anderem Rinder unter erleichterten Bedingungen in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden. Gleichzeitig müssen Tiere der Zieltierarten (bei BTV: Wiederkäuer und Kameliden; bei BVD: Rinder, Bisons und Büffel), die aus nicht BVD-/BTV-freien Regionen nach Hessen verbracht werden, zusätzliche Garantien erfüllen.

Merkblatt zu den wichtigsten Vorgaben, die mit der Anerkennung der Seuchenfreiheit in Bezug auf BVD einhergehen:
https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2022-07/anerkennung_der_bvd-freiheit_fuer_alle_regionen_in_hessen.pdf

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 vom 14. Juli 2022

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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