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19.08.2022 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 vom 14. Juli 2022 wurde das gesamte Landesgebiet in Hessen von der EU-Kommission als frei von Blauzungenkrankheit (BTV) und Boviner Virusdiarrhoe (BVD) anerkannt. Damit können unter anderem Rinder unter erleichterten Bedingungen in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden. Gleichzeitig müssen Tiere der Zieltierarten (bei BTV: Wiederkäuer und Kameliden; bei BVD: Rinder, Bisons und Büffel), die aus nicht BVD-/BTV-freien Regionen nach Hessen verbracht werden, zusätzliche Garantien erfüllen. Merkblatt zu den wichtigsten Vorgaben, die mit der Anerkennung der Seuchenfreiheit in Bezug auf BVD einhergehen: Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 vom 14. Juli 2022 Mit freundlichen Grüßen |
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