24.10.2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Bundestierärztekammer (BTK) weist aus gegebenem Anlass auf die Positionierung der BTK zur im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TAMG (Stand 19.08.2024) eröffneten Möglichkeit, immunologische Tierarzneimittel gegenüber professionellen Tierhaltern zu bewerben, hin.

Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf ein "Schwebezustand" den Tierarztanwendungsvorbehalt betreffend geschaffen wird, lehnt die Bundestierärztekammer diese Möglichkeit entschieden ab.

Nach Ansicht der BTK ist ausschließlich unser Berufsstand aufgrund der fundierten Ausbildung geeignet, als prioritärer Ansprechpartner der pharmazeutischen Industrie in Fragen rund um die Anwendung immunologischer Tierarzneimittel zur Gesunderhaltung der Tierbestände zu agieren.

Die Gemeinsamen Stellungnahme von BTK und bpt zum Referentenentwurf des BMEL zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Stand 19.08.2024) finden Sie auf der Webseite der BTK:

https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/stellungnahmen/  ► Rubrik Tierseuchenrecht

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
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65527 Niedernhausen

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