15.07.2024 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante Novelle des Tierschutzgesetztes geprüft und in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben. Die Bundestierärztekammer (BTK) hatte im Vorfeld eine Stellungnahme zum Betäubungsvorbehalt bei der Enthornung von unter 6 Wochen alten Rindern abgegeben. Hierzu hatten sich die Landestierärztekammern - darunter auch die LTK Hessen - abgestimmt. Hintergrund ist die mit der Novelle des Tierschutzgesetzes geplante Streichung der Ausnahme vom Betäubungsgebot für das Entfernen der Hornanlagen und die vom Agrarausschuss des Bundesrats formulierte Empfehlung, eine Regelung zu treffen, die Landwirt:innen – analog zur Ferkelkastration – die Durchführung der erforderlichen Lokalanästhesie erlaubt. Die BTK hat sich bereits bei der Diskussion um die Abgabe von Isofluran an medizinische Laien klar dagegen positioniert und vertritt die Ansicht, dass Medikamente, die Suchtpotential beim Menschen besitzen, keinesfalls an Landwirt:innen abgegeben werden dürfen. Die Anwendung parenteral zu verabreichender Analgetika muss in tierärztlicher Hand verbleiben. BTK-Stellungnahme Mit freundlichen Grüßen |
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