Notdienst - Umfrage und aktuelle Regelung09.12.2024 Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wir möchten Ihnen zunächst für die große Teilnahmebereitschaft an unserer Umfrage zum Notdienst danken. Die Auswertung ist in Arbeit und wir werden Sie nach Abschluss über die Ergebnisse informieren. Aktuell weisen wir noch einmal auf die Änderung der Berufsordnung aus dem Jahr 2022 hin sowie auch auf eine Liste mit häufig gestellten Fragen / Antworten (FAQ) zum Notdienst (siehe Link unten). Mit freundlichen Grüßen Notdienst - Vorgaben der Berufsordnung Den vollständigen Text der Berufsordnung finden Sie auf der Webseite der Kammer. FAQ – Häufig gestellte Fragen Hier finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen ("Frequently Asked Questions" – FAQ). Abschließend weisen wir noch einmal darauf hin, dass der Notdienst nicht freiwillig, sondern verpflichtend ist. § 23 des Hessischen Heilberufsgesetzes besagt: "Die Kammerangehörigen, die ihren Beruf ausüben, haben insbesondere die Pflicht, … soweit sie als Berufsangehörige … in eigener Praxis tätig sind, am Notfalldienst teilzunehmen …": |
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