08.03.2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. März Forderungen zum geplanten Verbot des Kükentötens sowie zur Tierwohlabgabe und zum verpflichtenden Tierwohllabel an die Bundesregierung gerichtet. Bitte finden Sie in dieser Nachricht weitere Informationen hierzu sowie Links zu den Beschlüssen des Bundesrates.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


Bundesrat äußert sich zum geplanten Verbot des Kükentötens

Der Bundesrat hat sich am 5. März 2021 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung befasst, das routinemäßige Kükentöten aus ökonomischen Gründen ab dem nächsten Jahr zu verbieten und dieses Verbot im Tierschutzgesetz festzuschreiben. Der Regierungsentwurf sieht zudem vor, ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag zu verbieten, z.B. nach Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung.

Keine Praxistauglichkeit
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat grundsätzlich das Ziel des Regierungsentwurfs, stellt allerdings fest, dass für das geplante Tötungsverbot schmerzempfindlicher Embryonen ab dem siebten Bruttag nach heutigem Stand der Technik weder Praxistauglichkeit gegeben sei, noch Marktreife der Verfahren sichergestellt werden könne. Zudem fordert er konkrete Vorgaben zur Aufzucht von Bruderhähnen, die durch attraktive Förderangeboten unterlegt sind.

Die Bundesregierung solle auch auf EU-Ebene auf ein Verbot des Kükentötens und die Etablierung von Zweinutzungslinien hinwirken, um die Wettbewerbsfähigkeit der unter höheren Tierschutzvorgaben wirtschaftenden Betriebe zu sichern.

Ausweitung des Verbots
Mit Blick auf das in Artikel 20a GG normierte Staatsziel Tierschutz solle sich ein künftiges Verbot zur Tötung männlicher Küken auf alle aus Tierschutzsicht relevanten Fälle erstrecken. Es dürfe daher nicht nur auf bestimmte Zuchtlinien beschränkt bleiben, die auf eine hohe Legeleistung spezialisiert sind - sogenannte Gebrauchshühnerrassen. Vielmehr sollten auch männliche Küken aus anderen Hühnerrassen, für die es am Markt im Einzelfall ebenfalls keine Absatzmöglichkeit geben kann, in den Schutzbereich der neuen Verbotsnorm fallen.

Verwertung für Tierparks
Da insbesondere für Tierparks und Wildtierauffangstationen Küken ein wichtiges Futtermittel seien, fordert der Bundesrat einen Erlaubnisvorbehalt, Küken zu Futterzwecken zu töten - dies stelle einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar: Tierschutzethisch wäre es nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssen, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten.

Entscheidung liegt beim Bundestag
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann beide Dokumente zusammen mit ihrem Entwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Beschlussdrucksache


Bundesrat fordert Tierwohlabgabe und verpflichtendes Tierwohllabel

Der Bundesrat verlangt ein Finanzierungskonzept für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung mit einer stärker ökologischen und tiergerechten Ausrichtung - und schlägt dazu vor allem die Einführung einer Tierwohl-Abgabe auf Fleisch, Milch und andere tierische Produkte vor. Dies ergibt sich aus einer Entschließung, die der Bundesrat am 5. März fasste und der Bundesregierung zuleitete.

Umsetzung der Borchert-Kommission
Darin fordert er die Bundesregierung auf, zeitnah konkrete Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen aus der sogenannten Borchert-Kommission einzuleiten, um die notwendigen Voraussetzungen für den Umbau der Tierhaltung zu schaffen. Der ehemalige Landwirtschaftsminister hatte im Auftrag der Bundesregierung ein Papier erstellt, zu dem am 2. März 2021 eine Machbarkeitsstudie präsentiert wurde.

Tierwohl-Abgabe als wesentliches Element
Aus Sicht des Bundesrates ist die Einführung einer Tierwohl-Abgabe auf Fleisch, Milch und andere tierische Produkte ein zentrales Element zur Finanzierung für die notwendige Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Tierhaltung - die auch von der Mehrzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützt werde. Die Abgabe soll die Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards honorieren, um bessere Haltungsbedingungen mitzufinanzieren.

Eine solche sei auch erforderlich, um klare Rahmenbedingungen für Investitionen der Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Die Bundesregierung solle noch in dieser Legislaturperiode schlüssige Konzepte dazu vorlegen, fordern die Länder.

Tierwohl-Label für bessere Kennzeichnung
Ein weiterer wichtiger Baustein sei die zeitnahe Einführung eines staatlichen verpflichtenden Tierwohllabels, betont der Bundesrat. Denn viele Verbraucherinnen und Verbraucher wünschten sich eine Kennzeichnung für Lebensmittel, die Auskunft über das Tierwohl bei Haltung, Transport und Schlachtung von Nutztieren gibt.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift, liegt in ihrer Entscheidung - feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Beschlussdrucksache

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