01.03.2021

Pressemitteilung der Hessischen Landestierschutzbeauftragten vom 26.02.2021

Landestierschutzbeauftragte fordert: Aktuelle Studie zur tierschutzkonformen Putenhaltung der Universitäten Leipzig und Wien auch in Deutschland umsetzen!!!

Vor wenigen Tagen wurde in Österreich vom dortigen Umweltminister eine aktuelle Studie zur tierschutzkonformen Haltung von Mastputen vorgestellt. Deshalb fordert die hessische Landestierschutzbeauftragte Martin Bund und Länder auf, diese Kriterien unverzüglich auch als Grundlage einer deutschen Verordnung zur Putenhaltung zu nutzen. "Die Studie", so Martin, "beschreibt nicht nur detailliert und sorgfältig recherchiert den heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Puten und ihren Bedürfnissen, sondern lässt auch klar erkennen, welche Punkte in einer Verordnung unerlässlich sind".

Deutschland ist nach Polen der zweitgrößte Putenproduzent in der EU. Es leben hier über 12 Mio. Mastputen in konventioneller Haltung. Rund 88 Prozent dieser Puten werden in Mastbetrieben mit 10.000 und mehr Tieren gehalten.

Während der Bund die Haltung von Legehennen oder Mastschweinen gesetzlich genau geregelt hat, fehlt eine spezialgesetzliche Verordnung zur Putenhaltung seit vielen Jahren - nach Auffassung von Martin ein großes Versäumnis der Bundesregierung.

Martin hierzu: "Ministerin Klöckner setzt, wie sie es so gerne tut, bislang ausschließlich auf eine ‘Freiwillige Übereinkunft‘ mit der Geflügelwirtschaft".

Nun legte der Bund den Ländern just in den vergangenen Tagen ein Eckpunktepapier zur Putenhaltung vor. Dessen Vorgaben sollen (Zitat) "aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen und die Ansprüche an eine tiergerechte Haltung, Pflege und Fütterung von Mastputen umsetzen".

Martin: "Wenn das wirklich das Ziel ist und nicht nur eine weitere leere Floskel, müssen Bund und Länder die vorgenannte 'Studie zur tierschutzkonformen Putenhaltung' 1:1 übernehmen." Martin weiter: "Bislang ist das deutsche Eckpunktepapier weit weg davon. So sieht es z. B. als Besatzdichte bis zu 52 kg pro qm vor, während die fundierte Studie aus Österreich keinesfalls mehr als 40 kg pro qm vorgibt".

Weitere Hintergrundinformationen und Link zur Studie:
https://tierschutz.hessen.de/pressemitteilung-4

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