16.12.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten um Beachtung folgender wichtiger Änderungen:

Aufgrund verschiedener Änderungen des Berufsbildungsgesetzes wurde unser Muster-Berufsausbildungsvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte aktualisiert.

Der neue Vertrag steht Ihnen auf unserer Homepage unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:
https://www.ltk-hessen.de/tfa/infos-zur-ausbildung

Gemäß § 34 Abs. 2 Nummer 10 BBiG, ist für alle Berufsausbildungsverhältnisse, welche ab 1. Januar 2021 abgeschlossen werden, die Betriebsnummer nach § 18i SGB IV in den Berufsausbildungsvertrag mit aufzunehmen.

Ohne Betriebsnummer kann der Vertrag nicht mehr in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen werden.

Die Betriebsnummer wurde Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Angestellten/Auszubildenden zur Sozialversicherung für Ihre Ausbildungsstätte von der Bundesagentur für Arbeit zugeteilt. Sie können diese bei der Bundesagentur für Arbeit online beantragen unter:
https://www.arbeitsagentur.de/betriebsnummern-service/beantragung

Sollten Sie die Personalverwaltung an ein externes Lohnbüro/einen Steuerberater ausgelagert haben, fragen Sie bitte bei diesem nach.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de