14.12.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bei fünf Höckerschwänen wurde die Aviäre Influenza nachgewiesen. In dieser Nachricht finden Sie dazu eine Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Links zu einem Merkblatt, was beim Auffinden toter Vögel zu beachten ist, sowie mit Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) vom 11.12.2020

Geflügelpest in Hessen bestätigt

Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor hat bei fünf Höckerschwänen in Hessen den Ausbruch der Geflügelpest nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald hat diesen Nachweis heute bestätigt. Die Tiere wurden zuvor im Schutzgebiet Vogelsbergteiche in Freiensteinau tot aufgefunden.

In den wenigen, kleinen Geflügelhaltungen im Umkreis von einem Kilometer rund um den Fundort wurde die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen kontrolliert. Eine Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Ställen zum Schutz vor dem Virus wird empfohlen. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich.

"Geflügelhalter können sich durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen vor dem Eintrag des Virus in ihre Geflügelhaltung schützen. Ich appelliere noch einmal eindringlich an alle hessischen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, insbesondere an jene mit Freiland- und Auslaufhaltung: Halten Sie die Sicherheitsmaßnahmen strikt ein. Nur so kann der Kontakt der eigenen Tiere mit möglicherweise infizierten Wildvögeln verhindert werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten zudem immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden", erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz.

Was ist zu beachten beim Fund von toten Wildvögeln?
Funde von toten Wasservögeln (z.B. Schwäne, Enten, Gänse) sollten der zuständigen Veterinärbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Die derzeit in Deutschland unter Wildvögeln verbreiteten Influenzaviren sind stark an Vögel angepasst. Eine Übertragung auf den Menschen ist deshalb unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit den bloßen Händen angefasst werden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Bindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Hintergrund:
Der Ober-Mooser Teich, an dem die Schwäne verendet sind, ist ein bedeutsames Brut- und Rastgebiet für Zugvögel. Im Rahmen des Hessischen Wildvogel-Monitorings werden regelmäßig Proben an den Vogelsbergteichen genommen. In diesem Jahr sind bisher landesweit 1.079 Proben von Wildvögeln im Hessischen Landeslabor auf aviäre Influenzaviren getestet worden. Der Nachweis im Vogelsberg ist der erste Nachweis der hochpathogenen Variante der Viren in Hessen in diesem Jahr.

Links:
Merkblatt zum Umgang mit tot aufgefunden Wildvögeln

Weitere Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen – insbesondere für kleine Geflügelhaltungen

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