29.07.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit Kurzem gibt es ein neues Förderprogramm, welches das ehemalige Soforthilfe-Programm (April –Juni) ablöst.

Abwicklung nur via Steuerberater, der sich online auf der Bundesplattform registrieren muss.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Gefördert werden die anfallenden Fixkosten in Form als Billigkeitsleistung.

Angerechnet wird eine evtl. empfangene Corona-Hilfe der vormaligen Förderprogramme, deren Höhe aber in begründeten Einzelfällen überschritten werden kann.

Nicht förderfähig ist wieder der Unternehmerlohn.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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