![]() |
30.03.2020 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat der Kabinettausschuss Corona am 27.03.2020 eine Verordnung über die Meldepflicht für Beatmungsgeräte und zur Anpassung weiterer Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Danach müssen Geräte, welche zur invasiven oder nicht-invasiven Beatmung von Menschen geeignet sind (Beatmungsgeräte), unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung: Mit freundlichen Grüßen |
Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen. Landestierärztekammer Hessen |