15.05.2019

Pressemitteilung der Bundestierärztekammer (BTK) vom 13.05.2019

Eine Verordnung am Staatsziel "Tierschutz" vorbei!

Bundestierärztekammer empört über die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

"Was nutzt eine Staatszielbestimmung wenn sich Rechtsetzungsorgane nicht daran halten?" Diese Frage stellt sich dem Präsidenten der Bundestierärztekammer (BTK), Dr. Uwe Tiedemann, bei Durchsicht des aktuellen Entwurfs der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV). Ist das Gebot der Staatszielbestimmung, sich bei Wahlmöglichkeiten für die tierschonendste Methode entscheiden zu müssen, überhaupt nicht angekommen oder schon nach 17 Jahren verloren gegangen? Ist der Tierschutz in einem Ministerium noch richtig aufgehoben, das offensichtlich in Abwägungsprozessen zu Ungunsten der Tiere entscheidet?

Die Aufnahme der Staatszielbestimmung "Tierschutz" ist 2002 als großer Erfolg für den Tierschutz gefeiert worden. Politiker, Tierschützer und viele Tierhalter waren davon überzeugt, dass nunmehr in der Rechtsetzung und Rechtsprechung das Wohl der Tiere bei Abwägung der unterschiedlichen Interessen keine untergeordnete Rolle mehr spielen würde.

Der Präsident der BTK erinnert an die zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, die belegen, dass unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Tiere vor vermeidbaren Schmerzen eine operative Entfernung der Hoden bei Ferkeln unter Betäubung nicht mehr vertretbar ist. Da das mit dem Eingriff am Tier verfolgte Ziel, den Ebergeruch im Fleisch sicher zu vermeiden, auch mit anderen Methoden erreicht werden kann, gibt es keinen vernünftigen Grund mehr, an der chirurgischen Kastration festzuhalten. Darüber hinaus ist eine Ferkelkastration mit dem ethischen Anspruch des Tierschutzgesetzes unvereinbar.

Das Bundesministerium hat sich offensichtlich dazu entschieden, diversen Erkenntnissen, die für einen tierschutzgerechten Ausstieg aus der betäubungslosen, chirurgischen Kastration von Ferkeln sprechen, zu trotzen.

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