Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 17.04.2019 Tiertransporte in Drittländer weiterhin gestoppt – Hessen verlängert Erlass
"Solange uns keine Unterlagen vorliegen mit denen geprüft werden kann, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen bei Tiertransporten eingehalten werden, sind wir gezwungen selbst zu handeln", bekräftigte Ministerin Hinz. "Mit dem Anschlusserlass haben wir einen sicheren Kriterienkatalog zur Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit von langen Tiertransporten festgelegt. Die Kriterien richten sich nach bereits bestehenden Vorgaben der Europäischen Union (EU) zum Tierschutz. Demnach müssen die Mitgliedstaaten unter anderem in den Bereichen Landwirtschaft und Verkehr den Erfordernissen des Tierwohls in vollem Umfang Rechnung tragen." Der Erlass betrifft Transportrouten nach Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan. Er wird angepasst, sobald weitere, belastbare Informationen zu den Routen vorliegen. Sofern die gesetzlichen Bedingungen an den Tierschutz belegbar eingehalten werden, schließt der Erlass Transporte im Einzelfall nicht aus. "Letzte Woche hat die Agrarministerkonferenz beschlossen, die Grenzabfertigung durch Einrichtung entsprechender Abfertigungsspuren zu beschleunigen und Bußgeldlücken zu schließen, wenn es zu rechtlichen Verstößen bei den Transportzeiten und der Transportfähigkeit kommt. Unser Ziel muss sein, den Transport von lebenden Tieren über mehrere Tausend Kilometer auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn Drittstaaten ein Interesse an einer Zucht haben, können wir genauso gut Sperma exportieren. Das ist technisch problemlos möglich. Fleisch- und Milchbedarf kann ebenfalls durch den Export entsprechender Waren gedeckt werden. Dafür müssen keine lebenden Tiere transportiert werden", so Hinz. |
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