19.03.2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie die beiden unten stehenden Ausführungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


1. Tierseuchenbekämpfung; DEU-NLD Memorandum zum Innergemeinschaftliches Verbringen von Kälbern aus der Sperrzone; hier: unterzeichnetes Memorandum und Anwendungsbeginn (14.03.2019)

Das Memorandum für das innergemeinschaftliche Verbringen von unter 90 Tage alten Kälbern aus der deutschen BTV-8 Restriktionszone in die Niederlande kann ab sofort  zur Anwendung kommen.

Dazu wird darauf hingewiesen, dass entsprechend den im Memorandum genannten Bedingungen, die zusätzliche Gesundheitsbescheinigungzusätzlich zum TRACES-Zertifikat auszufüllen und amtlich zu unterzeichnen und siegeln ist.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referatsleiter V 4
"Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste, Veterinärangelegenheiten im internationalen Reiseverkehr"
Internet: www.umwelt.hessen.de


2. Tierseuchenbekämpfung; BTV - DEU-NLD Memorandum Innergemeinschaftliches Verbringen von Kälbern aus der Sperrzone hier: geeignete Insektizidbehandlung (15.03.2019)

Auf Grund von Nachfragen in Bezug auf das anzuwendende Insektizid bei der Verbringung von Kälbern aus der Restriktionszone in die Niederlande werden folgende Auszüge aus einer entsprechenden Stellungnahme des BVL diesbezüglich mitgeteilt:

Tierarzneimittel, die hauptsächlich zur Kontrolle des Fliegenbefalls zugelassen sind, müssen für die Anwendung gegen Gnitzen (Culicoides spp.) entsprechend § 52 a AMG umgewidmet werden, da eine Zulassung für diese Indikation in Deutschland nicht existiert.

Laut einschlägiger wissenschaftlicher Literatur bieten Pyrethroide wie z.B. Deltamethrin einen gewissen Schutz gegen Gnitzenbefall (bis zu 86 %, Weiher, 2014).

Nachfolgende Wirkstoffe besitzen insektizide + Repellentien-Wirkung und sind derzeit als Fertigarzneimittel für Rinder in Deutschland zugelassen:

Wirkstoff Deltamethrin

• Butox Protect 7,5 mg/ml  Pour on Suspension zum Übergießen für Rinder und Schafe
• Deltanil 10 mg/ml  Pour-on Lösung zum Übergießen für Rinder und Schafe
• Latroxin Delta 0,750 g/100 ml   Suspension zum Übergießen für Rinder und Schafe
• Spotinor 10 mg/ml

Wirkstoff Flumethrin

• Bayticol Pour-on 10 mg/ml  Lösung zum Aufgießen auf den Rücken für Rinder

Das BVL weist ausdrücklich in diesem Zusammenhang darauf hin, die Dosierung des Insektizids entsprechend den Herstellerangaben vorzunehmen.

Bei rein biologischen Repellentien (DEET, Icaridin) ist keine belastbare wissenschaftliche Aussage möglich, dass ein Schutz gegen Gnitzen besteht, bzw. die u.g. Stoffe aus dem Humanbereich sind für Lebensmittel liefernde Tiere nicht zulässig.

Die Nutzung dieser Substanzen ist im Rahmen der Verbringung von Kälbern in die Niederlande daher nicht möglich.


Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referatsleiter V 4
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