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12.12.2018 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir bitten um Beachtung der unten stehenden Information der Hessischen Tierseuchenkasse. Mit freundlichen Grüßen
Ab 01.01.2019 gibt es für die Inanspruchnahme des Tiergesundheitsdienstes neue Antragsformulare. Ein Antrag gilt sodann für das laufende Kalenderjahr und muss bei noch nicht abgeschlossener Maßnahme im folgenden Kalenderjahr neu gestellt werden. Die Antragsformulare stehen ab Januar 2019 auf der Internetseite der Hessischen Tierseuchenkasse www.hessischetierseuchenkasse.de zum Abruf bereit. |
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